<?xml version="1.0" encoding="iso-8859-1" ?><rss xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" version="2.0"><channel><title><![CDATA[Haus & Grund Deutschland]]></title><link>http://www.hausundgrund.de</link><description><![CDATA[Hier finden Sie die Nachrichten, mit denen Haus & Grund die Medien über seine Sicht der Dinge zu sämtlichen wichtigen und interessanten Themen rund um das Thema Immobilie informiert.]]></description><language>de</language><lastBuildDate>09.05.2012 14:42:42</lastBuildDate><item><title><![CDATA[SPD lehnt zukunftsorientierte Mietrechtsänderungen ab]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_926.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund kritisiert SPD-Vorschläge zum Mietrecht]]></description><pubDate>Wed, 09 May 2012 14:41:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Haus &amp; Grund kritisiert SPD-Vorschläge zum Mietrecht </strong><br>

„Die SPD lehnt jegliche Änderungen des Mietrechts zugunsten einer sicheren und zukunftsorientierten Wohnraumversorgung in Deutschland ab. Uns erstaunt diese Haltung, deren Konsequenzen langfristig nicht nur Vermieter, sondern gerade auch die Mieter zu tragen hätten.“ So kommentiert Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann einen aktuellen Antrag der SPD-Bundestagsfraktion, der am kommenden Freitag im Bundestag beraten wird. 

Anlass für den SPD-Antrag ist der Entwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes aus dem Bundesjustizministerium. Dieser Gesetzentwurf verfolge im Wesentlichen zwei Ziele: mietrechtliche Hürden für die energetische Modernisierung des Gebäudebestandes zu beseitigen und Mietbetrügern das Handwerk zu legen. „Der Vorschlag der Bundesjustizministerin bringt uns beiden Zielen deutlich näher. Wer sich wie die Sozialdemokraten sinnvollen Instrumenten zur Energieeinsparung im Gebäudebestand verweigert, schaut der Explosion der Wohnnebenkosten weiter tatenlos zu“, kritisiert Kornemann. 

Setzte sich die SPD mit ihren Vorstellungen durch, müssten sich immer mehr private Wohnungsanbieter aus dem Mietwohnungsmarkt zurückziehen, so Kornemann. Diesen Effekt befürchte Haus &amp; Grund auch beim Ausbleiben effektiver Abwehrmaßnahmen gegen Mietbetrüger. „Die Folgen wären ein geringeres und qualitativ schlechteres Wohnungsangebot sowie langfristig ein insgesamt instabiler Wohnungsmarkt“, gibt Kornemann zu bedenken. Dies ginge auch eindeutig zu Lasten der Mieter. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Doppelbelastung bei der Grunderwerbsteuer vor Gericht]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_925.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund: Einspruchsmöglichkeit für Bauherren]]></description><pubDate>Tue, 08 May 2012 10:24:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Haus &amp; Grund: Einspruchsmöglichkeit für Bauherren</strong><br> 

Bauherren, die ein unbebautes Grundstück erwerben und dieses anschließend bebauen lassen, müssen häufig sowohl auf das Grundstück als auch auf die Kosten des Hausbaus Grunderwerbsteuer zahlen. Gegen diese gängige Praxis der Finanzämter ist jetzt beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren anhängig (Az. II R 7/12). Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund Deutschland hin. Betroffene Bauherren könnten unter Hinweis auf dieses Verfahren Einspruch gegen ihren Grunderwerbsteuerbescheid einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Nur so profitierten Bauherren von einem möglichen positiven Ausgang des Verfahrens und erhielten Steuern erstattet. 

Im zu entscheidenden Fall hatte ein Ehepaar ein unbebautes Grundstück erworben und einige Wochen später mit einem Bauunternehmen einen Bauvertrag über die Errichtung eines Doppelhauses abgeschlossen. Das Finanzamt hatte dabei die Grunderwerbsteuer nicht nur auf den Kaufpreis für das unbebaute Grundstück erhoben, sondern ging von einem einheitlichen Vertragswerk aus und unterwarf zusätzlich den Wert der Bauleistung der Grunderwerbsteuer. Nach erfolglosem Einspruch erhob das Ehepaar Klage vor dem Niedersächsischen Finanzgericht und bekam Recht (Az. 7 K 192/09 und 7 K 193/09). 

Das Gericht sah in dem Erwerb des Grundstücks und dem späteren Abschluss des Bauerrichtungsvertrages zwei unterschiedliche Vorgänge. Die Verträge seien an verschiedenen Tagen in verschiedenen Urkunden und darüber hinaus auch von verschiedenen Vertragspartnern über verschiedene Leistungsgegenstände geschlossen worden. Daher falle Grunderwerbsteuer nur für den Grundstückserwerb an. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Energieeffizienz von Gebäuden: EU entschärft Richtlinienentwurf]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_924.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund begrüßt Korrektur]]></description><pubDate>Thu, 26 Apr 2012 12:52:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Haus &amp; Grund begrüßt Korrektur </strong><br>

Der aktuelle Entwurf einer EU-Energieeffizienzrichtlinie enthält nun nicht mehr die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, den Energiebedarf im Gebäudebestand bis 2050 um 80 Prozent – verglichen mit den Verbräuchen im Jahr 2010 – zu senken. Darüber informierte heute der Eigentümerverband Haus &amp; Grund Deutschland. „Das Europäische-Parlament hatte eine offenkundig unrealistische Forderung durchsetzen wollen. Die ständigen Vertreter des Europäischen Rates haben hier nun korrigierend eingegriffen. Das begrüßen wir ausdrücklich“, kommentierte Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann den Vorgang. 

Er wies darauf hin, dass insbesondere die Wohngebäude in Deutschland im Durchschnitt bereits einen hohen energetischen Standard aufwiesen. Die privaten Eigentümer investierten zudem Jahr für Jahr etwa 30 Milliarden Euro in die energetische Modernisierung ihrer Immobilien. „Schon jetzt leisten die privaten Hauseigentümer einen überdurchschnittlich großen Beitrag für einen geringeren Energieverbrauch und für den Einsatz erneuerbarer Energien – ganz ohne staatlichen Zwang“, betonte Kornemann. 
]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Private Kleineigentümer dominieren Handel mit Immobilien]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_923.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund: Wohnungsmarkt bleibt in privater Hand]]></description><pubDate>Wed, 25 Apr 2012 09:29:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Haus &amp; Grund: Wohnungsmarkt bleibt in privater Hand</strong><br> 

Private Kleineigentümer dominierten in den Jahren 2000 bis 2008 den Immobilienhandel in Deutschland. Sie stehen für 53 Prozent aller ver- und gekauften Immobilien. Hierbei handelt es sich weit überwiegend um kleine Wohnungsbestände. Darauf machte Haus &amp; Grund Deutschland heute in Berlin mit Blick auf die aktuelle Studie „Transaktionen kleiner Mietwohnungsbestände“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) aufmerksam. Eigentümerwechsel im Rahmen des Verkaufs ganzer Wohnungsunternehmen stünden für etwa 36 Prozent des Marktes, der Handel großer Wohnungsbestände im Paket für 11 Prozent. 

Laut BBSR-Studie hat es in den Jahren 2006 und 2007 lediglich eine vorübergehende und letztlich geringe Verlagerung hin zu gewerblichen Investoren gegeben. „Der Immobilienmarkt ist und bleibt ein Markt der privaten Kleineigentümer: sie verfügen über 77 Prozent der Wohnungen in Deutschland und bewirtschaften 61 Prozent des gesamten Mietwohnungsangebotes“, fasst Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann die Situation auf dem deutschen Immobilienmarkt zusammen. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Eigenen Garten in Schuss bringen und Steuerbonus sichern]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_922.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Wie der Fiskus an den Kosten beteiligt werden kann]]></description><pubDate>Tue, 10 Apr 2012 09:24:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Wie der Fiskus an den Kosten beteiligt werden kann </strong><br>

Nach einem langen Winter werden in den kommenden Wochen die Gärten wieder in Schuss gebracht. Wer dabei fremde Hilfe in Anspruch nimmt, kann einen Teil der anfallenden Kosten steuerlich geltend machen. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund Deutschland hin. Grundsätzlich bietet das Steuerrecht Eigenheimern zwei Möglichkeiten: zum einen den Steuerbonus für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen, zum anderen den Steuerbonus für Handwerkerleistungen. 

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind dabei solche Arbeiten, die normalerweise von den Haushaltsmitgliedern selbst erledigt werden, wie beispielsweise Heckenschneiden, Beetpflege oder regelmäßiges Rasenmähen. Aufwendungen hierfür können in Höhe von bis zu 4.000 Euro (20 Prozent von bis zu 20.000 Euro) pro Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden. 

Sind im Laufe des Winters beispielsweise einige Gehwegplatten abgesackt, so ist der Arbeitsaufwand meist etwas größer. Für diese Fälle gibt es zusätzlich einen Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Eigentümer, die an ihrem selbstgenutzten Haus oder der selbstgenutzten Eigentumswohnung Erhaltungs-, Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen durchführen lassen, können den Staat jährlich mit bis zu 1.200 Euro (20 Prozent von bis zu 6.000 Euro) an den Arbeitskosten beteiligen. Auch bei einer Neugestaltung des Gartens kann der Steuerbonus in Anspruch genommen werden. Steuerlich nicht abzugsfähig sind dagegen alle Materialkosten, wie neue Pflastersteine oder Pflanzen. 

<strong>Hinweis:</strong><br> Die Aufwendungen sind im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen. Die Kosten müssen gegenüber dem Finanzamt nur auf Nachfrage nachgewiesen werden. Dennoch sollten alle Rechnungen und Zahlungsnachweise (Überweisungsbeleg, Kontoauszug) über ausgeführte Arbeiten aufgehoben werden. Der Steuerabzug wird nur anerkannt, wenn zugleich die unbare Zahlung der erhaltenen Rechnung auf das Konto des Handwerkers bzw. Dienstleisters nachgewiesen werden kann. 
]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Ab 1. April 2012 bessere Förderung energetischer Gebäudesanierungen]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_921.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Baudenkmäler und Heizungsoptimierung stehen im Fokus]]></description><pubDate>Fri, 30 Mar 2012 09:04:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Baudenkmäler und Heizungsoptimierung stehen im Fokus </strong><br>
 
Ab dem 1. April 2012 baut die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Förderung energetischer Sanierungen von Baudenkmälern aus. Zudem können Hauseigentümer ab Anfang April auch Zuschüsse erhalten, wenn in Ergänzung zu weiteren Maßnahmen die Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungen optimiert wird. Auf diese Änderungen weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund hin. 
 
Wenn Eigentümer von Baudenkmälern ihre Gebäude so sanieren, dass diese nachher maximal 60 Prozent mehr Energie als ein vergleichbarer Neubau benötigen, gewährt die KfW künftig einen Investitionszuschuss von 10 Prozent. Dies entspricht den Förderkonditionen für eine wesentlich weitergehende Sanierung von Wohngebäuden. Damit reagiert die KfW auf die Besonderheiten von Baudenkmälern und von Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz, die häufig nicht in dem Umfang wie andere Wohngebäude energetisch ertüchtigt werden können. 
 
Im Rahmen von Einzelmaßnahmen wird künftig zudem die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen gefördert. Förderfähige Maßnahmen sind beispielsweise der hydraulische Abgleich sowie der Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzpumpen. Voraussetzung für die Zuschussförderung ist, dass der Gesamtbetrag förderfähiger Investitionen mindestens 4.000 Euro beträgt. 
 
Weitere Informationen unter www.kfw.de. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Förderung der energetischen Gebäudesanierung gesichert]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_920.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund begrüßt Einigung im Haushaltsausschuss des Bundestages]]></description><pubDate>Thu, 22 Mar 2012 12:25:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Haus &amp; Grund begrüßt Einigung im Haushaltsausschuss des Bundestages </strong><br>

Die Förderung der energetischen Gebäudesanierung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist bis 2014 gesichert. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund Deutschland begrüßte diese gestrige Einigung auf einen Vorschlag der Bundesregierung im Haushaltsausschuss des Bundestages. „Damit haben Hauseigentümer in den kommenden drei Jahren Planungssicherheit. Wenn sich Bund und Länder nun noch auf praxisgerechte Steueranreize einigen, könnte die energetische Modernisierung einen neuen Schub erhalten“, kommentierte Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann. 

In den vergangenen Wochen hatte die KfW beispielsweise keine Zuschüsse für energetische Modernisierungsmaßnahmen mehr zusagen können. Die entsprechenden Mittel aus dem Energie- und Klimafonds standen nicht mehr in ausreichender Höhe zur Verfügung. „Solche Rückfälle, die bei privaten Hauseigentümern zu erheblicher Verunsicherung führen, darf es in Zukunft nicht mehr geben. Das Bundesfinanzministerium sollte der KfW die fehlenden Mittel nun zügig zur Verfügung stellen“, forderte Kornemann. 
]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Beim Bauen auf der sicheren Seite:]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_919.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Kostenlose Bauvertragsmuster von Haus & Grund und ZDB aktualisiert]]></description><pubDate>Wed, 14 Mar 2012 11:22:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Kostenlose Bauvertragsmuster von Haus &amp; Grund und ZDB aktualisiert </strong><br>

Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) haben ihre im August 2008 erstmals gemeinsam herausgegebenen Bauvertragsmuster optimiert und noch anwenderfreundlicher gestaltet. Die Vertragsmuster sind ab sofort kostenlos bei ZDB-Meisterbetrieben, in Haus &amp; Grund-Ortsvereinen und im Internet zu erhalten. 

Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann erklärte dazu: „Mit diesen Verträgen stehen Anbietern und Nachfragern von Bauleistungen zwei ausgewogene und rechtssichere Verträge zur Verfügung.“ ZDB-Präsident Hans-Hartwig Loewenstein empfahl den ZDB-Meisterbetrieben und Bauunternehmen, diese Musterverträge zu verwenden. „Diese Verträge sorgen für ein hohes Maß an Sicherheit und gegenseitiges Vertrauen beim Bauen“, sagte Loewenstein. 

Nachdem die Vertragsmuster in der Baupraxis sehr gut aufgenommen worden sind, haben Haus &amp; Grund und ZDB die Verträge weiter optimiert und durch ausführliche Erläuterungen noch anwenderfreundlicher gemacht. Nach Informationen der beiden Verbände ist ein Bauvertrag für die Beauftragung von Handwerkerleistungen, wie beispielsweise Zimmererarbeiten, Fassadenarbeiten oder Fliesenarbeiten, vorgesehen. Darüber hinaus steht ein Einfamilienhaus-Bauvertrag für die Beauftragung eines Bauunternehmens mit der Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück des Eigentümers zur Verfügung. Zu beiden Verträgen gehören ausführliche Informationen, die wichtige Tipps zum Ausfüllen der Verträge geben. Beide Verträge können unter www.hausundgrund.de sowie www.zdb.de als PDF-Datei heruntergeladen und direkt am Bildschirm ausgefüllt werden. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[EU-Parlamentsausschuss will Energiestandards für Gebäude drastisch verschärfen]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_917.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Energetische Sanierungen vor 2010 demnächst wertlos?]]></description><pubDate>Mon, 05 Mar 2012 09:55:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Energetische Sanierungen vor 2010 demnächst wertlos? </strong><br>

Der Energieausschuss des Europäischen Parlaments hat in der vergangenen Woche einen Zusatz in den Entwurf einer Energieeffizienzrichtlinie eingefügt, der viele Hauseigentümer bestrafte: Das Parlament möchte die Mitgliedsstaaten verpflichten, den Energieverbrauch im Gebäudebestand bis 2050 um 80 Prozent gegenüber 2010 zu senken. Anlässlich der heutigen Diskussion im Wirtschaftsausschuss des Bundestages über diesen Richtlinienentwurf kritisiert Haus &amp; Grund-Präsident Dr. Rolf Kornemann: „Damit würden all jene Hauseigentümer bestraft, die vor 2010 in die energetische Sanierung ihrer Gebäude investiert haben. Die bisherigen Bemühungen Deutschlands, Vorreiter bei der Energieeffizienz in Europa zu sein, rächten sich dann. Ich appelliere an die Bundesregierung, derartig unrealistische und unbezahlbare Verpflichtungen im Interesse der Eigentümer und Mieter nicht einzugehen.“ 

Kornemann erinnerte die Bundesregierung an ihr Bekenntnis im geltenden Energiekonzept, Hauseigentümern keine Zwangssanierungen aufzubürden. „Ich gehe davon aus, dass dieses Wort der Bundesregierung gilt“, betonte Kornemann. Statt permanent in Europa und in Deutschland neue Debatten über weitere Verschärfungen loszutreten, sollten die Mietrechtsänderungen und steuerlichen Erleichterungen endlich auf den Weg gebracht werden. 
]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Grundsteuererlass für Vermieter]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_916.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Anträge noch bis zum 2. April 2012 möglich]]></description><pubDate>Mon, 27 Feb 2012 12:51:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Anträge noch bis zum 2. April 2012 möglich</strong><br> 

Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf Grundsteuererlass, wenn sie unverschuldet erhebliche Mietausfälle verzeichnen. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund Deutschland hin. Entsprechende Anträge für das Jahr 2011 könnten noch bis zum 2. April 2012 gestellt werden. Es sei nicht möglich, diese Frist zu verlängern. Zuständig seien die Städte und Gemeinden, in den Stadtstaaten die Finanzämter. 

Die Grundsteuer auf vermietete Immobilien werde teilweise erlassen, wenn die Ertragsausfälle entweder mindestens 50 Prozent des normalen Rohertrags einer Immobilie betragen oder die Immobilie vollkommen ertraglos sei. Im ersten Fall würden 25 Prozent der Grundsteuer erlassen, im zweiten Fall 50 Prozent. Ferner dürfe der Vermieter die Mietausfälle nicht selbst verschuldet haben. Dies setze bei Wohnungsleerständen ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen voraus. 

Haus &amp; Grund weist darauf hin, dass diese Vermietungsbemühungen stets sorgfältig dokumentiert werden sollten. In Betracht kämen beispielsweise Nachweise über Vermietungsanzeigen in Zeitungen oder im Internet und erteilte Makleraufträge. Angesichts der aktuellen Finanzlage der Kommunen sei damit zu rechnen, dass Gemeinden Erlassanträge gründlich prüften, bevor sie ihnen stattgäben. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Mieten im vergangenen Jahr wiederholt real gesunken]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_915.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund: Politik muss Ertragssituation der Vermieter im Blick haben]]></description><pubDate>Fri, 17 Feb 2012 09:07:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Haus &amp; Grund: Politik muss Ertragssituation der Vermieter im Blick haben </strong><br>
 
Die Nettokaltmieten sind 2011 gegenüber dem Vorjahr real um 1,1 Prozent gesunken. Im Laufe der vergangenen zehn Jahre stiegen die Mieten damit real lediglich im Jahr 2009 an. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund hin. „Diese bedenkliche Entwicklung sollten alle Politiker im Bund und vor allem in den Ländern und Kommunen im Blick haben, wenn über höhere Steuern privater Immobilieneigentümer und verschärfte energetische Anforderungen an Wohngebäude diskutiert wird“, forderte der Generalsekretär von Haus &amp; Grund Deutschland, Andreas Stücke, heute in Berlin. 
 
Die privaten Vermieter hätten ein großes Interesse am Werterhalt ihrer Mietimmobilien. Vielfach seien diese Wohnungen ein zentraler Bestandteil der Altersvorsorge. Immer weiter steigende Anforderungen an den energetischen Zustand der Immobilien reduzierten die Erträge, häufig genug erhöhten sich dadurch die Verluste. „Energetische Sanierungen rechnen sich für private Vermieter nicht - selbst dann meist nicht, wenn sie mit ohnehin anstehenden Sanierungsarbeiten verbunden werden“, erläuterte Stücke. 
Nettokaltmieten und Inflation
Steigerung in Prozent

 Quelle: Statistisches Bundesamt]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Mieten im vergangenen Jahr wiederholt real gesunken]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_915.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund: Politik muss Ertragssituation der Vermieter im Blick haben]]></description><pubDate>Fri, 17 Feb 2012 09:07:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Haus &amp; Grund: Politik muss Ertragssituation der Vermieter im Blick haben </strong><br>
 
Die Nettokaltmieten sind 2011 gegenüber dem Vorjahr real um 1,1 Prozent gesunken. Im Laufe der vergangenen zehn Jahre stiegen die Mieten damit real lediglich im Jahr 2009 an. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund hin. „Diese bedenkliche Entwicklung sollten alle Politiker im Bund und vor allem in den Ländern und Kommunen im Blick haben, wenn über höhere Steuern privater Immobilieneigentümer und verschärfte energetische Anforderungen an Wohngebäude diskutiert wird“, forderte der Generalsekretär von Haus &amp; Grund Deutschland, Andreas Stücke, heute in Berlin. 
 
Die privaten Vermieter hätten ein großes Interesse am Werterhalt ihrer Mietimmobilien. Vielfach seien diese Wohnungen ein zentraler Bestandteil der Altersvorsorge. Immer weiter steigende Anforderungen an den energetischen Zustand der Immobilien reduzierten die Erträge, häufig genug erhöhten sich dadurch die Verluste. „Energetische Sanierungen rechnen sich für private Vermieter nicht - selbst dann meist nicht, wenn sie mit ohnehin anstehenden Sanierungsarbeiten verbunden werden“, erläuterte Stücke. 
Nettokaltmieten und Inflation
Steigerung in Prozent

 Quelle: Statistisches Bundesamt]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Schneefall: Hauseigentümer müssen Gehwege räumen]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_914.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Pflicht kann auch auf den Mieter übertragen werden]]></description><pubDate>Thu, 09 Feb 2012 13:22:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Pflicht kann auch auf den Mieter übertragen werden</strong><br> 

Der Winter entfaltet nun doch noch in vielen Teilen Deutschlands seine weiße Pracht. Damit kommt auf die Haus- und Grundstückseigentümer eine spezielle Aufgabe zu: Sie sind zur Räumung der Gehwege und Bürgersteige verpflichtet. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund hin. 

Die meisten Städte und Gemeinden übertragen die Pflicht zur Reinigung der dem Grundstück anliegenden Wege auf den jeweiligen Haus- und Grundstückseigentümer. Im Rahmen dieser Verkehrssicherungspflicht haben sie damit dafür zu sorgen, dass niemand auf vereisten Wegen ausrutscht und sich verletzt. Die Gehwege sind in der Regel zwischen 7 und 20 Uhr eis- und schneefrei zu halten. Bei andauerndem Schneefall müssen Eigentümer nicht ständig fegen und räumen. Es ist ausreichend damit zu beginnen, wenn sich ein Ende des Schneefalls abzeichnet. 

Vermieter können diese Räumungspflicht durch eine entsprechende Regelung im Mietvertrag auch auf ihre Mieter übertragen. Die Aufsichtspflicht über eine regelmäßige ordnungsgemäße Ausführung verbleibt aber auch in diesem Fall beim Vermieter. Wird mit der Räumung ein Winterdienst beauftragt, sind die entstehenden Aufwendungen Betriebskosten, die der Mieter zahlen muss. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[BGH: Heizkosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_913.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund rät Vermietern, professionellen Rat einzuholen]]></description><pubDate>Wed, 01 Feb 2012 12:59:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Haus &amp; Grund rät Vermietern, professionellen Rat einzuholen</strong><br> 

Vermieter können die von ihnen beglichenen Rechnungen von Energieversorgern nicht zur Grundlage der Heizkostenabrechnung ihrer Mieter machen. Entscheidend ist vielmehr der tatsächliche Brennstoffverbrauch. Auf dieses Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH vom 1. Februar 2012, Az. VIII ZR 156/11) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund Deutschland hin. „Die Abrechnung von Betriebskosten zwischen Mieter und Vermieter ist eine komplexe Angelegenheit. Das zeigt gerade wieder dieses Urteil. Private Vermieter sollten sich unbedingt professionelle Unterstützung einholen, um bei diesen jährlichen Abrechnungen auf der sicheren Seite zu sein“, rät Haus &amp; Grund-Mietrechtsexperte Gerold Happ. 

Der Fall: Ein Vermieter verlangt von seinem Mieter die Nachzahlung von Heizkosten für zwei Jahre. Den beiden Heizkostenabrechnungen wurden die geleisteten Zahlungen des Vermieters an das Energieversorgungsunternehmen zugrunde gelegt (Abflussprinzip). Der BGH entschied nun, dass diese Form der Abrechnung nicht den Anforderungen der Heizkostenverordnung entspricht. Nur die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs könnten abgerechnet werden (Leistungsprinzip). 
]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[BGH: Heizkosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_913.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund rät Vermietern, professionellen Rat einzuholen]]></description><pubDate>Wed, 01 Feb 2012 12:59:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Haus &amp; Grund rät Vermietern, professionellen Rat einzuholen</strong><br> 

Vermieter können die von ihnen beglichenen Rechnungen von Energieversorgern nicht zur Grundlage der Heizkostenabrechnung ihrer Mieter machen. Entscheidend ist vielmehr der tatsächliche Brennstoffverbrauch. Auf dieses Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH vom 1. Februar 2012, Az. VIII ZR 156/11) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund Deutschland hin. „Die Abrechnung von Betriebskosten zwischen Mieter und Vermieter ist eine komplexe Angelegenheit. Das zeigt gerade wieder dieses Urteil. Private Vermieter sollten sich unbedingt professionelle Unterstützung einholen, um bei diesen jährlichen Abrechnungen auf der sicheren Seite zu sein“, rät Haus &amp; Grund-Mietrechtsexperte Gerold Happ. 

Der Fall: Ein Vermieter verlangt von seinem Mieter die Nachzahlung von Heizkosten für zwei Jahre. Den beiden Heizkostenabrechnungen wurden die geleisteten Zahlungen des Vermieters an das Energieversorgungsunternehmen zugrunde gelegt (Abflussprinzip). Der BGH entschied nun, dass diese Form der Abrechnung nicht den Anforderungen der Heizkostenverordnung entspricht. Nur die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs könnten abgerechnet werden (Leistungsprinzip). 
]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Finanzierung der Energiewende gefährdet]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_912.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund fordert Bund und Länder zum Handeln auf]]></description><pubDate>Mon, 30 Jan 2012 12:25:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Haus &amp; Grund fordert Bund und Länder zum Handeln auf </strong><br>
 
Die nachhaltige Finanzierung der Energiewende ist äußerst gefährdet. Mehrere hundert Millionen Euro werden in diesem Jahr für die Förderung der energetischen Gebäudesanierung fehlen. „Erschwerend kommt hinzu, dass die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen von Wohngebäuden immer noch nicht beschlossen wurde. Wenn sich jetzt nichts Positives tut, wird die Bundesregierung gezwungen sein, ihre Klimaschutzziele nach unten zu korrigieren.“ So kommentiert Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann entsprechende Meldungen. 
 
Hintergrund: Investitionen in den Klimaschutz unterstützt die Bundesregierung mit Mitteln des Energie- und Klimafonds. Dieser wird seit Mitte vergangenen Jahres ausschließlich mit den Erlösen aus der Versteigerung von CO2-Emissionszertifikaten gespeist. Da der Preis eines Zertifikats derzeit bei rund 10 Euro liegt, die Bundesregierung allerdings mit 17 Euro kalkuliert hat, drohen dem Energie- und Klimafonds im Laufe des Jahres die Mittel auszugehen.]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Ab 30. April 2012: Fernseh- und Radioempfang über Satellit nur noch digital]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_911.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Vermieter müssen eventuell tätig werden]]></description><pubDate>Thu, 19 Jan 2012 13:23:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Vermieter müssen eventuell tätig werden </strong><br>

Ab dem 30. April 2012 werden über Satellit ausschließlich noch digitale Signale versendet. Betroffen sind alle Haushalte, die ihr Fernseh- und Radiosignal bisher analog über Satellit empfangen. Nicht betroffen sind Haushalte, die ihr Signal über Kabel, Antenne oder bereits digital über Satelliten empfangen. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund Deutschland hin. Auch Vermieter könnten betroffen sein, sofern sie mietvertraglich verpflichtet seien, ihren Mietern den Empfang entsprechender Signale zu ermöglichen. 

Wer unsicher sei, ob er bereits ein digitales Satellitensignal empfange, könne dies mithilfe des Videotextes herausfinden. ARD, ZDF, ProSieben, SAT1 und RTL haben auf der Videotextseite 198 einen Hinweis zur Abschaltung des analogen Satellitensignals geschaltet. Sollte dort die Mitteilung „Sie empfangen bereits digital“ zu sehen sein, besteht nach Angaben von Haus &amp; Grund kein weiterer Handlungsbedarf. Haushalte, die bisher lediglich ein analoges Satellitensignal empfangen, benötigen ab dem 30. April 2012 für jedes Empfangsgerät einen digitalen Receiver. Bei Empfangsanlagen, die älter als 13 Jahre sind, ist eventuell zusätzlich ein Universal Low Noise Block Converter (LNB) notwendig. Die Kosten für dieses Gerät liegen bei etwa 20 Euro. 

Haus &amp; Grund rät allen Vermietern, die ihren Mietern den Empfang von störungsfreien Fernsehsignalen ermöglichen müssen, die technische Umrüstung rechtzeitig vorzunehmen. Hierfür müssten in der Regel nur der LNB und der sogenannte Multischalter für die Teilnehmeranlagen ausgetauscht werden. Der Vermieter sei hingegen nicht verpflichtet, seinen Mietern einen digitalen Receiver oder ein digitales Empfangsgerät zur Verfügung zu stellen. Die Anschaffung dieser Geräte sei Sache des Mieters. 
]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Hauseigentümer investieren 95 Milliarden Euro in ihre Immobilien]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_910.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Teilmodernisierungen überwiegen]]></description><pubDate>Tue, 10 Jan 2012 12:09:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Teilmodernisierungen überwiegen </strong><br>
 
Private Hauseigentümer haben im Jahr 2010 95 Milliarden Euro in die Modernisierung und Erhaltung von Wohnraum in Deutschland investiert. Mit 85 Prozent dieser Mittel wurden Teilmodernisierungen finanziert. Darauf machte die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund Deutschland heute in Berlin unter Hinweis auf eine aktuelle Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung aufmerksam. 
 
Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann forderte, diese Zahlen etwa bei der anstehenden letzten Verhandlungsrunde zwischen Bundestag und Bundesrat zur steuerlichen Förderung von Gebäudesanierungen zu berücksichtigen. „Die privaten Hauseigentümer investieren bereits enorm viel Geld, um ihre Immobilien energetisch zu modernisieren. Wer noch mehr Klimaschutz im Gebäudebestand möchte, muss Teilsanierungen unterstützen. Für Vollsanierungen fehlen privaten Eigentümern einfach die finanziellen Mittel“, resümierte Kornemann. 
 ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[BFH erweitert Steuerbonus für Handwerkerleistungen]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_909.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Auch Neuanlage eines Gartens ist begünstigt]]></description><pubDate>Thu, 05 Jan 2012 09:45:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Auch Neuanlage eines Gartens ist begünstigt </strong><br>

Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen an der selbstgenutzten Immobilie kann auch für Arbeiten im Rahmen der Neuanlage eines Gartens gewährt werden. Auf diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH, Az. VI R 61/10) macht die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund aufmerksam. „Damit werden deutlich mehr Handwerkerleistungen durch den Steuerbonus erfasst als bisher. Es ist nun nämlich nicht mehr entscheidend, ob ein Garten neu angelegt oder ob ein naturbelassener Garten umgestaltet wird“, erläutert Haus &amp; Grund-Steuerexperte Stefan Walter. 

Im Streitfall hatte ein Ehepaar im Jahr 2006 den Garten seines 2003 bebauten Grundstückes anlegen und dabei auch eine Stützmauer zum Nachbargrundstück errichten lassen. Die Arbeitskosten der Erd- und Pflanzarbeiten in Höhe von knapp 3.200 Euro und die Arbeitskosten für die Mauererrichtung in Höhe von etwa 4.500 Euro machten die Eheleute in ihrer Steuererklärung geltend. Finanzamt und Finanzgericht lehnten einen Steuerabzug für haushaltsnahe Handwerkerleistungen ab. Deren steuerliche Berücksichtigung scheitere daran, dass durch die Neuanlage des Gartens etwas Neues, nicht Vorhandenes geschaffen worden sei. Der BFH folgte dem nicht, da der Wortlaut des Gesetzes ausdrücklich alle Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten in die Steuerermäßigung mit einbeziehe. Ob ein Garten neu angelegt (Herstellungskosten) oder ein naturbelassener Garten umgestaltet (Modernisierungs- und Erhaltungsaufwand) werde, sei für den Steuerbonus insoweit ohne Belang. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Das Immobilienjahr 2012]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_908.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Worauf sich Hauseigentümer im neuen Jahr einstellen müssen]]></description><pubDate>Tue, 03 Jan 2012 11:28:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" />Worauf sich Hauseigentümer im neuen Jahr einstellen müssen
In diesem Jahr müssen sich Hauseigentümer wieder auf einige Neuerungen einstellen. Diese betreffen vor allem verschiedene steuer-, energie- und mietrechtliche Änderungen. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund Deutschland hin. Die Darstellung der bereits seit Jahresbeginn geltenden Neuregelungen wird durch einen Ausblick auf geplante politische Vorhaben ergänzt. Dieser umfasst eine mögliche Mietrechtsreform, eine mögliche steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen sowie geplante neue Vorgaben zum Energiesparen.<br />
Verbilligte Wohnraumüberlassung neu geregelt
Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurden zum Jahreswechsel unter anderem die Regelungen zur verbilligten Vermietung von Wohnungen neu geregelt. Seit dem 1. Januar 2012 entfällt dabei für viele Vermieter die bislang gegenüber dem Finanzamt vorzunehmende aufwendige Totalüberschussprognose. Dies kann zu einer Vereinfachung führen. Andererseits müssen diejenigen Vermieter, die von ihren Mietern jetzt weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete verlangen, damit rechnen, dass das Finanzamt die im Zusammenhang mit den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung stehenden Werbungskosten (z. B. Abschreibungen, Zinskosten oder Verwaltungsausgaben) nur noch anteilig anerkennt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei den Mietern um Angehörige oder fremde Dritte handelt. Vermieter, die in den vergangenen Jahren in laufenden Mietverhältnissen keine Mieterhöhung vorgenommen haben, sollten folglich ihre Mieten mit den ortsüblichen Mieten vergleichen. Handlungsbedarf besteht insbesondere für Vermieter, die bislang eine Miete in Höhe von 56 bis 66 Prozent der üblichen Marktmiete verlangen und dabei eine positive Überschussprognose vorweisen konnten. Gegebenenfalls muss aus steuerlichen Gründen die Miete erhöht werden, insbesondere dann, wenn sich herausstellt, dass die ortsübliche Marktmiete in der Vergangenheit stark gestiegen ist.<br />
Grunderwerbsteuer: Anhebung in weiteren Ländern
Die Höhe der Grunderwerbsteuer legen die Länder fest. Bundesweit ist ein Trend zu immer höheren Sätzen festzustellen (siehe Tabelle), der sich auch 2012 fortsetzt. Künftig sollen zudem alle Immobilientransaktionen über die Notare elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden, um den Steuervollzug zu verbessern. Höhere Grunderwerbsteuersätze konterkarieren das Ziel der Bundesregierung, die Wohneigentumsquote zu erhöhen, da sie die ohnehin schon hohen Erwerbsnebenkosten weiter verteuern. <br /><br />

    
        
            
            Land
            
            
            Grunderwerbsteuersatz 2011/2012
            
        
        
            Baden-Württemberg
            5,0 (seit 5. November 2011)
        
        
            
            Bayern
            3,5
        
        
            Berlin
            4,5 (geplant: 5 Prozent ab 2012)
        
        
            Brandenburg
            5,0 (seit 1. Januar 2011)
        
        
            Bremen
            4,5 (seit 1. Januar 2011)
        
        
            Hamburg
            4,5 (seit 1. Januar 2009)
        
        
            Hessen
            3,5
        
        
            Mecklenburg-Vorpommern
            3,5 (geplant: 5 Prozent ab 2012)
        
        
            Niedersachsen
            4,5 (seit 1. Januar 2011)
        
        
            Nordrhein-Westfalen
            5,0 (seit dem 1. Oktober 2011)
        
        
            Rheinland-Pfalz
            5,0 (ab dem 1. März 2012)
        
        
            Saarland
            4,5 (seit 1. Januar 2012)
        
        
            Sachsen
            3,5
        
        
            Sachsen-Anhalt
            4,5 (seit 1. März 2010)
        
        
            Schleswig-Holstein
            5,0 (seit 1. Januar 2012)
        
        
            Thüringen
            5,0 (seit 7. April 2011)
        
    

<br />
Einspeisevergütung für Solarstrom
Private Eigentümer, die Anfang dieses Jahres damit beginnen, mittels Fotovoltaikanlagen produzierten Strom in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen, erhalten für kleinere Anlagen mit bis zu 30 kW-Leistung 24,43 Cent je Kilowattstunde. Dies gilt für Dachanlagen. Damit sinkt die Vergütung für neu installierte Anlagen um 15 Prozent gegenüber 2011. Ab dem 1. Juli 2012 soll diese Einspeisevergütung weiter reduziert werden. Die Höhe ist derzeit aber unklar und hängt davon ab, wie viele Solaranlagen noch neu installiert werden.<br />
Immobilienbewertung
Für Bewertungsstichtage seit dem 14. Dezember 2011 kann in den Fällen, in denen der für die Bewertung eines bebauten Grundstücks notwendige Bodenrichtwert durch die kommunalen Gutachterausschüsse nicht ermittelt worden ist, der Bodenwert aus den Werten vergleichbarer Grundstücke abgeleitet werden. Dies gilt sowohl für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, als auch für die Grunderwerbsteuer. Die Gesetzesänderung ist eine Reaktion auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes (Urteil vom 25. August 2010, Az. II R 42/09), wonach bei einer Immobilienbewertung durch die Finanzämter lediglich der Gebäudewert anzusetzen ist und nicht der Grundstückswert, wenn der örtliche Gutachterausschuss keinen Bodenwert ermittelt hat.<br /><br />Die für die erbschaftsteuerliche Wertermittlung bebauter Grundstücke im Sachwertverfahren erforderliche Gebäudeherstellungskostentabelle wurde an die Baupreisentwicklung angepasst. Hierdurch ergeben sich in einigen Fällen spürbar höhere Werte bei der Immobilienbewertung <br />
KfW-Förderprogramme
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat einige Änderungen in ihren wohnwirtschaftlichen Programmen beschlossen: <br /><br />
<ul>
    <li>Einstellung des Programmes „Wohnraum modernisieren“: Die Förderung von allgemeinen Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen über das Programm „Wohnraum modernisieren“ ist zum Jahresende 2011 ausgelaufen. </li>
</ul>
<ul>
    <li>Fortführung des Programms „Altersgerecht umbauen“: Das Programm „Altersgerecht umbauen“ wird seit dem 1. Januar 2012 aus den Mitteln der KfW gespeist. Die Zinssubventionierung durch die KfW wird allerdings nicht im gleichen Umfang wie bisher erfolgen. Dadurch steigen die Zinssätze deutlich. Die Zuschussvariante entfällt seit 1. Januar 2012 ganz. </li>
</ul>
<ul>
    <li>Aufhebung des maximalen Finanzierungsanteils und Reduzierung des Förderhöchstbetrages im KfW-Wohneigentumsprogramm: Den maximalen Finanzierungsanteil des KfW-Wohneigentumsprogramms in Höhe von 30 Prozent der Herstellungskosten gibt es seit dem 1. Januar 2012 nicht mehr. Gleichzeitig wird der Förderhöchstbetrag auf 50.000 Euro reduziert. </li>
</ul>
<ul>
    <li>
    Neues KfW-Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“: Seit dem 1. Januar 2012 bietet die KfW ein neues Förderprogramm an. Unter dem Namen „Energetische Stadtsanierung“ vergibt die KfW Zuschüsse für die Erstellung integrierter Quartierskonzepte für energetische Sanierungs-maßnahmen. Ebenfalls bezuschusst werden kann ein Sanierungsmanager, der die Planung sowie die Realisierung der in den Konzepten vorgesehenen Maßnahmen begleitet und koordiniert. 
    </li>
</ul>
Ausblick: Sonderabschreibung Gebäudesanierung 
Die Steuerförderung der energetischen Gebäudesanierung ist ein wichtiger Baustein der von Bund und Ländern gemeinsam angestrebten Energiewende. Scheitern die Verhandlungen zu dem bereits im Sommer vom Bundestag beschlossenen, dann aber von den Ländern blockierten Gesetz auch in der letzten Verhandlungsrunde im Vermittlungsausschuss, wird ein wichtiger Sanierungsimpuls weitgehend ausbleiben. Im Gesetz ist für Vermieter eine 10-prozentige Abschreibung über 10 Jahre auf bestimmte Gebäudeinvestitionen vorgesehen, die den energetischen Zustand eines Altbaus erheblich verbessern. Selbstnutzer sollen einen Sonderausgabenabzug in gleicher Höhe erhalten. Derartige Steuererleichterungen wären insbesondere für selbstnutzende Eigentümer ein starker Anreiz, mehr Geld in die energetische Sanierung der eigenen Immobilie zu investieren – erst recht, wenn auch einzelne Maßnahmen gefördert würden und die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderregelungen nicht zu eng gefasst werden. <br />
Mietrechtsreform
Mit dem Ende Oktober vorgelegten Mietrechtsänderungsgesetz schlägt die Bundesregierung den richtigen Kurs ein. Dies gilt insbesondere für die Bekämpfung des Mietnomadentums. Die geplante Hinterlegungsregelung sollte den Mietbetrügern weitgehend den Wind aus den Segeln nehmen. Auch die geplanten Regelungen zur Entbürokratisierung energetischer Sanierung sind weitgehend hilfreich, obwohl an einigen Stellen Nachbesserungen notwendig sind. Vollkommen unnötig war aus Sicht von Haus &amp; Grund der frühe Verzicht der Bundesregierung auf die Beseitigung der asymmetrischen Kündigungsfristen. Mit den Gesetzesberatungen soll im Frühjahr begonnen werden.
  
EnEV 2012: Weitere Verschärfung der energetischen Anforderungen an Gebäude?
Feststeht, dass es in diesem Jahr eine neue Energieeinsparverordnung (EnEV) geben wird. Wie diese jedoch im Detail ausgestaltet sein wird, ist noch unklar. Hintergrund ist, dass die bereits 2010 novellierte EU-Gebäuderichtlinie Vorgaben macht, die auch in Deutschland bis Juli 2012 umgesetzt werden müssen. Für Vermieter dürften insbesondere zwei Punkte von Interesse sein: <br /><br />
<ul>
    <li>Zum einen soll die Aushangpflicht für vorhandene Energieausweise auf Gebäude ausgeweitet werden, in denen mehr als 500 Quadratmeter Gesamtnutzfläche starken Publikumsverkehr aufweisen. Hiervon könnten beispielsweise Mehrfamilienhäuser betroffen sein, bei denen eine entsprechend große Fläche als Restaurant genutzt wird. </li>
</ul>
<ul>
    <li>Zum anderen soll zukünftig in Verkaufs- und Vermietungsanzeigen in kommerziellen Medien ein Indikator über die Gesamtenergieeffizienz des jeweiligen Gebäudes angegeben werden müssen. Einzelheiten dazu stehen noch nicht fest. Ebenfalls offen ist noch, ob es tatsächlich zu einer weiteren Verschärfung der energetischen Anforderungen an Gebäude kommen wird. Das Energiekonzept der Bunderegierung hat hier zumindest die Vorgabe gemacht, dass die Effizienzstandards für Gebäude „ambitioniert“ erhöht werden sollen.</li>
</ul>]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Erhöhte Brandgefahr an Weihnachten und Silvester]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_907.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Feuerlöscher und Rauchmelder gehören in jeden Haushalt]]></description><pubDate>Wed, 21 Dec 2011 13:14:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Feuerlöscher und Rauchmelder gehören in jeden Haushalt </strong><br>
 
Folgenschwere Brände entstehen vermehrt während der Weihnachtsfeiertage und bei Silvesterfeiern durch einen unachtsamen Umgang mit offenem Feuer. Feuerlöscher und Rauchmelder können das Schlimmste verhindern. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund appelliert an alle Mieter und Eigentümer, Kerzen und offene Flammen stets mit Vorsicht zu verwenden. 
 
Werde das Gebäude durch Feuer oder Löschwasser beschädigt, so dass Renovierungen notwendig würden, sei die Gebäudeversicherung oder die Haftpflichtversicherung des Verursachers zuständig. Schäden am Haus- oder Wohnungsinventar ersetze in der Regel die Hausratversicherung. Ob jedoch im Falle des Falles eine Versicherung zahle, hänge davon ab, ob der Verursacher des Brandes grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt habe. Laut Haus &amp; Grund können zudem Schadensersatzansprüche und strafrechtliche Konsequenzen drohen, wenn andere Wohnungen beeinträchtigt wurden oder Personen zu Schaden gekommen sind. 
 
Besser sei, es gar nicht erst soweit kommen zu lassen und vorsichtig mit dem Feuer umzugehen. Kerzen sollten niemals unbeaufsichtigt in einem Raum gelassen werden. Dann könne man regelmäßig so schnell reagieren, dass es nicht zu einer Ausweitung des Feuers komme. Neben einem griffbereiten Feuerlöscher rät Haus &amp; Grund auch dazu, Häuser und Wohnungen prinzipiell mit Rauchmeldern auszurüsten. Mit wenig Aufwand könne hier eine Menge für die Sicherheit getan werden. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Ab 1. Januar 2012 Änderungen bei der verbilligten Vermietung]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_906.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund: Vermieter sollten Miethöhen überprüfen]]></description><pubDate>Thu, 08 Dec 2011 09:34:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Haus &amp; Grund: Vermieter sollten Miethöhen überprüfen </strong><br>

Ab dem 1. Januar 2012 gelten neue steuerliche Regelungen bei der verbilligten Vermietung von Wohnungen. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund rät Vermietern deshalb, ihre Miethöhen zu überprüfen. Andernfalls könnte es zu steuerlichen Mehrbelastungen kommen. 

Wie Haus &amp; Grund erläutert, müssen ab Januar 2012 diejenigen Vermieter, die von ihren Mietern weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete verlangen, künftig damit rechnen, dass das Finanzamt die im Zusammenhang mit den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung stehenden Werbungskosten nur noch anteilig anerkennt. Bisher lag diese Grenze bei 56 Prozent. Typische Werbungskosten sind zum Beispiel Gebäudeabschreibungen, Zinskosten und Verwaltungsausgaben. Die bisher notwendige Überschussprognose, mit der ein Vermieter den vollen Werbungskostenabzug erreichen kann, wenn er zwischen 56 und 75 Prozent der üblichen Marktmiete verlangt, entfällt ab dem kommenden Jahr. 

Grundsätzlich ist es unerheblich, ob es sich bei den Mietern um Angehörige oder fremde Dritte handelt. Handlungsbedarf besteht insbesondere für Vermieter, die bislang eine Miete in Höhe von 56 bis 66 Prozent der Marktmiete verlangen und dabei eine positive Überschussprognose vorweisen können. Diese Vermieter können bisher die im Zusammenhang mit der Vermietung anfallenden Kosten voll steuerlich geltend machen. Künftig gilt dies nur, wenn mindestens 66 Prozent der üblichen Marktmiete vereinbart sind. Gegebenenfalls muss der betroffene Vermieter also in diesen Fällen allein aus steuerlichen Gründen die Miete erhöhen. Das gilt insbesondere dann, wenn die ortsübliche Marktmiete in der Vergangenheit stark gestiegen ist. Weitere Hinweise zu diesem Thema geben die örtlichen Haus &amp; Grund-Vereine. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Ab 1. Januar 2012 Änderungen bei der verbilligten Vermietung]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_906.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund: Vermieter sollten Miethöhen überprüfen]]></description><pubDate>Thu, 08 Dec 2011 09:34:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Haus &amp; Grund: Vermieter sollten Miethöhen überprüfen </strong><br>

Ab dem 1. Januar 2012 gelten neue steuerliche Regelungen bei der verbilligten Vermietung von Wohnungen. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund rät Vermietern deshalb, ihre Miethöhen zu überprüfen. Andernfalls könnte es zu steuerlichen Mehrbelastungen kommen. 

Wie Haus &amp; Grund erläutert, müssen ab Januar 2012 diejenigen Vermieter, die von ihren Mietern weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete verlangen, künftig damit rechnen, dass das Finanzamt die im Zusammenhang mit den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung stehenden Werbungskosten nur noch anteilig anerkennt. Bisher lag diese Grenze bei 56 Prozent. Typische Werbungskosten sind zum Beispiel Gebäudeabschreibungen, Zinskosten und Verwaltungsausgaben. Die bisher notwendige Überschussprognose, mit der ein Vermieter den vollen Werbungskostenabzug erreichen kann, wenn er zwischen 56 und 75 Prozent der üblichen Marktmiete verlangt, entfällt ab dem kommenden Jahr. 

Grundsätzlich ist es unerheblich, ob es sich bei den Mietern um Angehörige oder fremde Dritte handelt. Handlungsbedarf besteht insbesondere für Vermieter, die bislang eine Miete in Höhe von 56 bis 66 Prozent der Marktmiete verlangen und dabei eine positive Überschussprognose vorweisen können. Diese Vermieter können bisher die im Zusammenhang mit der Vermietung anfallenden Kosten voll steuerlich geltend machen. Künftig gilt dies nur, wenn mindestens 66 Prozent der üblichen Marktmiete vereinbart sind. Gegebenenfalls muss der betroffene Vermieter also in diesen Fällen allein aus steuerlichen Gründen die Miete erhöhen. Das gilt insbesondere dann, wenn die ortsübliche Marktmiete in der Vergangenheit stark gestiegen ist. Weitere Hinweise zu diesem Thema geben die örtlichen Haus &amp; Grund-Vereine. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Länder lehnen Steueranreize für energetische Gebäudesanierungen weiter ab]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_905.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund enttäuscht über starre Haltung]]></description><pubDate>Wed, 23 Nov 2011 09:56:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Haus &amp; Grund enttäuscht über starre Haltung </strong><br>

Die Länder lehnen mehrheitlich steuerliche Anreize für energetische Wohngebäudesanierung weiterhin ab. In der gestrigen Sitzung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat konnte wieder kein Kompromiss gefunden werden. Der Hauseigentümerverband Haus &amp; Grund Deutschland zeigte sich enttäuscht über diese starre Haltung. Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann: „Die Steuerförderung wäre ein wichtiger Baustein der von Bund und Ländern gemeinsam angestrebten Energiewende. Scheitern die Verhandlungen auch in den nächsten beiden Anläufen, wird der von den privaten Hauseigentümern dringend erwartete Sanierungsimpuls weitgehend ausbleiben.“ ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Bundesregierung schlägt Mietrechtsreform vor ]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_904.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund plädiert für Nachbesserungen ]]></description><pubDate>Thu, 17 Nov 2011 15:47:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Haus &amp; Grund plädiert für Nachbesserungen </strong><br>
 
„Mit dem heute vorgelegten Gesetzesentwurf ist eine wichtige Hürde für ein neues Mietrecht genommen. Wir begrüßen den Reformvorschlag der Bundesregierung ausdrücklich, sehen allerdings noch Nachbesserungsbedarf im Detail.“ So kommentierte Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann das Gesetzesvorhaben. Er bedauerte, dass sich die Koalition frühzeitig und ohne Not davon verabschiedet habe, die Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter zu vereinheitlichen. 
 
Nach Auffassung Kornemanns ist die geplante Reform geeignet, Mietbetrügern wirksam entgegenzutreten, ohne die Rechte ehrlicher Mieter zu beschränken. Um die energetische Sanierung des vermieteten Gebäudebestandes zu beschleunigen, reichte der Kabinettsbeschluss allerdings nicht aus. Der Ausschluss von Mietminderungen lediglich für die ersten drei Monate der Baumaßnahmen sei zu kurz. Kornemann forderte zudem, Mietminderungen nicht nur für explizit energetische Modernisierungen auszuschließen, sondern für alle weiteren Maßnahmen, die parallel durchgeführt werden. „Ohne eine umfassende Anpassung des Mietrechts wird die von allen Parteien geforderte Energiewende nicht erreicht“, sagte Kornemann abschließend. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Mittelausstattung der Städtebauförderung 2012 auf angemessenem Niveau]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_903.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Haushaltsausschuss erhöht die Mittel für das kommende Jahr in letzter Minute]]></description><pubDate>Mon, 14 Nov 2011 14:21:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Haushaltsausschuss erhöht die Mittel für das kommende Jahr in letzter Minute </strong><br>

Die vom Haushaltsausschuss des Bundestages bewilligten Mittel von 455 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2012 stellen die Städtebauförderung auf eine solide Grundlage.“ Das sagte Haus &amp; Grund-Generalsekretär Andreas Stücke heute in Berlin zu den Ergebnissen der Beratungen der letzten Woche. Im Vergleich zu den bisherigen Planungen von 410 Millionen Euro wurden für den Haushaltstitel nun zusätzlich 45 Millionen genehmigt. 

Stücke begrüßte die Entscheidung. Mit den 92 Millionen Euro, die im Jahr 2012 für das KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung“ zur Verfügung stünden, seien weitere Mittel im Bereich der Stadtentwicklung zugesagt. Die Städtebauförderung des Bundes unterstützt seit nunmehr 40 Jahren die Entwicklung von Städten. „Auch für die kommenden Jahre sollte die Mittelausstattung für die Städtebauförderung das für 2012 beschlossene Niveau nicht unterschreiten“, so Stücke abschließend. 
]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Neue Trinkwasserverordnung seit heute in Kraft]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_902.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Vermieter müssen Anlagen zur Warmwasserbereitung überprüfen lassen]]></description><pubDate>Tue, 01 Nov 2011 10:21:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Vermieter müssen Anlagen zur Warmwasserbereitung überprüfen lassen </strong><br>

Seit heute sind Vermieter von Mehrfamilienhäusern zu jährlichen Legionellentests verpflichtet, wenn in ihren Häusern Trinkwasser zentral erwärmt wird. Derartige Anlagen müssen umgehend den zuständigen Gesundheitsämtern gemeldet werden. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund hin. Die Untersuchung koste bei einem Haus mit acht Wohnungen voraussichtlich etwa 200 Euro pro Jahr. Als Teil der Betriebskosten könnten diese Aufwendungen grundsätzlich auf die Mieter umgelegt werden. 

Von den jährlichen Legionellentests sind Eigentümer folgender zentraler Trinkwasseranlagen betroffen: wenn das Speichervolumen mindestens 400 Liter beträgt oder das Rohrleitungsvolumen zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle mindestens 3 Liter aufweist. Die Wasserproben dürfen nur von zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen auf Legionellen untersucht werden. Entsprechende Laborlisten stellen die Landesgesundheitsministerien bzw. –ämter bereit. Nach Abschluss der Untersuchung müssen die Vermieter die Ergebnisse innerhalb von zwei Wochen dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen. Die Originale der Prüfberichte muss der Eigentümer zehn Jahre aufbewahren. 

Wie Haus &amp; Grund weiter berichtet, sind Vermieter auch verpflichtet, die Existenz vorhandener zentraler Anlagen zur Erwärmung von Trinkwasser gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Die Inbetriebnahme einer solchen Anlage sollte dem Amt ebenso angezeigt werden wie bauliche oder betriebstechnische Änderungen, Stilllegungen und Eigentümerwechsel. Zahlreiche Gesundheitsämter bieten entsprechende Formulare im Internet an. Erfolgt die Anzeige nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Neue Chance für steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_901.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund begrüßt Initiative der Bundesregierung]]></description><pubDate>Wed, 26 Oct 2011 11:38:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Haus &amp; Grund begrüßt Initiative der Bundesregierung </strong><br>
 
„Die Bundesregierung möchte der steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen nun doch noch eine Chance geben. Diese Initiative begrüßen wir ausdrücklich.“ So kommentiert Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts, in dieser Frage den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. 
 
Er sprach sich dafür aus, das nun anstehende Vermittlungsverfahren für Nachbesserungen zu nutzen. Nur dann werde das Gesetz tatsächlich den von Bund und Ländern gewünschten Effekt haben und umfangreiche Sanierungsbemühungen bei den Hauseigentümern auslösen. Die derzeit im Gesetz verlangten 85 Prozent Energieverbrauch im Vergleich zum heutigen Neubaustandard seien im sanierten Altbaubestand regelmäßig nicht zu erreichen. Kornemann schlug stattdessen eine Richtgröße von 115 Prozent Energieverbrauch vor. „Wenn die steuerliche Förderung wirklich einen Sanierungsanreiz für private Eigentümer bieten soll, müssen die strengen Anforderungen deutlich gesenkt werden. Nur dann sind sie realistisch und erfüllbar.“ 
 
Zudem forderte er, den steuerlichen Anreiz auch für selbstnutzende Hauseigentümer zu öffnen, die nicht eine Komplettsanierung, sondern nur einzelne Maßnahmen vornehmen. „In der Realität wird das Gros der Eigentümer nur Einzelmaßnahmen durchführen können. Für mehr reichen bei den meisten die finanziellen Mittel nicht aus“, sagte Kornemann. Dies sollte berücksichtigt werden. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Das Haus auf den Winter vorbereiten]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_900.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Außenwasseranschlüsse sollten rechtzeitig entleert werden]]></description><pubDate>Thu, 20 Oct 2011 12:14:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Außenwasseranschlüsse sollten rechtzeitig entleert werden </strong><br>

Jetzt im Herbst sollten Eigentümer daran denken, ihre Häuser auf den kommenden Winter vorzubereiten, rät die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund Deutschland. An erster Stelle steht dabei die Inspektion des Daches und der Dachrinnen. Zudem sollten die Außenwasseranschlüsse rechtzeitig entleert werden. 

Häufig führen Frühjahrsstürme zu Schäden an der Dachdeckung, die im Sommer unentdeckt bleiben. Dachziegel können sich verschoben haben, so dass kleine Öffnungen entstehen. In der Folge gelangt Wasser in das Gebäude und führt dort im Winter zu Frostschäden. Haus &amp; Grund rät daher, Dächer im Herbst gegebenenfalls auch durch einen Fachmann in Augenschein nehmen zu lassen. Ebenso wichtig ist das Reinigen der Dachrinnen, die mit Laub verstopft sein können. Wenn es dann stark regnet, kann das Wasser nicht durch die Fallrohre abfließen. Es sucht sich andere Wege und verursacht bei Frost Schäden an der Fassade oder am Dach. Dort, wo in jedem Jahr viel Laub auf das Dach fällt, können spezielle Gitter dafür sorgen, dass kein Laub in die Rinne gelangt. 

Hauseigentümer sollten unbedingt daran denken, sämtliche Außenwasseranschlüsse zu entleeren, um Frostschäden in den Wasserleitungen zu vermeiden. Haus &amp; Grund rät zudem, Fenster- und Türdichtungen zu überprüfen und eventuell einzufetten, damit sie nicht porös werden und weiterhin wasser- und winddicht schließen. Zu denken ist auch an den bevorstehenden Winterdienst. Ein Besen und ein Schneeschieber sowie ausreichendes Streugut sollten griffbereit sein. Wer mit Öl heizt, ist gut beraten, noch einen Blick auf den Heizölvorrat zu werfen. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Verbraucher- und Energiepreise steigen stärker als Kaltmieten]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_899.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund: Bedenkliche Entwicklung]]></description><pubDate>Wed, 19 Oct 2011 09:35:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Haus &amp; Grund: Bedenkliche Entwicklung </strong><br>
 
Berlin, 19. Oktober 2011. Sowohl die Verbraucherpreise insgesamt als auch die Energiepreise im Besonderen sind in den vergangenen 15 Jahren in Deutschland deutlich stärker gestiegen als die Wohnungskaltmieten. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund Deutschland hält dies für eine bedenkliche Entwicklung. „Mietpreise, die hinter dem allgemeinen Preisanstieg zurückbleiben, kommen in immer mehr Fällen einem Substanzverzehr gleich. Deshalb ist eine solche Entwicklung sowohl für Vermieter wie auch für Mieter langfristig nachteilig. Nur wenn Vermieter hinreichende Mieteinnahmen erzielen, können sie in ihre Wohnungen investieren und notwendige Zukunftsinvestitionen finanzieren“, sagte Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann heute in Berlin. Der Staat müsse seinen Teil dazu beitragen, dass die Wohnnebenkosten in Zukunft weniger stark steigen. So müssten die Kartellbehörden die Preisgestaltung von Energie-, Wasserversorgungs- und Müllentsorgungsunternehmen strikter kontrollieren. Zudem sei es an der Zeit, die Besteuerung von Haushaltsenergie zu reduzieren, forderte Kornemann. 
 
Nach Angaben von Haus &amp; Grund Deutschland stieg die durchschnittliche Kaltmiete einer Bestandswohnung mit einer Wohnfläche von 70 Quadratmetern zwischen 1995 und 2010 um knapp 12 Prozent. Die Kaltmieten bei Erstbezug von Neubauten sanken sogar geringfügig. Hingegen sorgten insbesondere starke Energiepreissteigerungen und höhere Mehrwert- und Ökosteuern in den vergangenen 15 Jahren für spürbar höhere Wohnnebenkosten bei Gas (+85 Prozent), leichtem Heizöl (+192 Prozent) sowie Strom (+50 Prozent). Auch die Preise für Wasser und Abwasser (+34 Prozent) sowie die Müllentsorgung (+47 Prozent) seien stark gestiegen. Die Verbraucherpreise insgesamt legten um 21 Prozent zu. Die Angaben basieren auf Daten des Statistischen Bundesamtes sowie des Marktforschungsunternehmens Bulwien Gesa. 
 
<strong>Einkommens- und Preisentwicklung in Deutschland </strong><br>
<strong>1995 - 2010 </strong><br>
 

    
        
            Verbraucherpreise
            21,1 %
        
        
             
            Einkommen, brutto
            Einkommen, netto verfügbar
             
            
            
            16,5 %
            33,1 %
            
        
        
            <strong>Kaltmieten</strong><br>
             
        
        
            
            Wohnung im Erstbezug, 70 qm
            Wohnung im Bestand, 70 qm
             
            
            
            -0,2 %
            11,7 %
            
        
        
            <strong>Energie- und Nebenkosten</strong><br>
             
        
        
            Gas 
            84,9 %
        
        
            Öl
            191,6 %
        
        
            Strom
            52,5 %
        
        
            Wasser
            34.0 %
        
        
            Abwasser
            33,8 %
        
        
            Müll
            47,5 %
        
    

 
Quellen: Statistisches Bundesamt, Bulwien Gesa, eigene Berechnungen]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Laubfall: Im Herbst können Gehwege rutschig werden]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_898.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Hauseigentümer stehen in der Pflicht]]></description><pubDate>Tue, 04 Oct 2011 09:28:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Hauseigentümer stehen in der Pflicht</strong><br> 
 
Hauseigentümer sollten in den kommenden Wochen dafür Sorge tragen, dass Laub auf Gehwegen vor sowie auf dem eigenen Grundstück nicht zur Gefahr für Fußgänger wird. Das empfiehlt die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund Deutschland. Gerade in Verbindung mit Regen könne ein mit Laub bedeckter Weg sehr rutschig werden. Die Verkehrssicherungspflicht treffe den Eigentümer nicht nur bei Eisbildung und Schneefall. 
 
Anfallendes Laub von Bäumen im öffentlichen Straßenraum werde in der Regel von der örtlichen Straßenreinigung beseitigt. Die Eigentümer müssten dieses Laub nur zu Haufen zusammenfegen, so dass Straßenrinnen und Gullys nicht verstopft werden. Laub, das von eigenen Bäumen auf den öffentlichen Gehweg gefallen ist, sollte auf dem eigenen Grundstück entsorgt werden. Eigentümer könnten das Laub beispielsweise kompostieren oder als Frostschutz für Gartenpflanzen verwenden. 
 
Haus &amp; Grund weist darauf hin, dass Dritte das Laubfegen übernehmen können. Allerdings bliebe auch in diesem Fall der Eigentümer zur Überwachung verpflichtet. Die meisten Gemeinden regelten die Reinigungspflichten in Satzungen. Welche einzelnen Regelungen vor Ort bestehen, könne dort nachgelesen werden. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Nach BGH-Urteil: Wohnungsmodernisierung weiterhin komplexe Aufgabe]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_897.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Ankündigung für den Mieter muss nicht jedes Detail auflisten]]></description><pubDate>Wed, 28 Sep 2011 13:04:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Ankündigung für den Mieter muss nicht jedes Detail auflisten</strong><br> 
 
Die Modernisierung von Mietwohnungen bleibt für den Vermieter eine komplexe Aufgabe. So kommentiert die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund Deutschland die heutige Entscheidung des BGH (Az. VIII ZR 242/10). Der BGH hat entschieden, dass in dem Ankündigungsschreiben dem Mieter nicht jede Baumaßnahme und jede Veränderung bis ins Detail beschrieben werden müsse. Der Mieter habe die Modernisierung zu dulden, wenn er sich aufgrund der Beschreibungen ein realitätsnahes Bild von den beabsichtigten Baumaßnahmen machen könne. „Mit diesem Urteil beweisen die BGH-Richter Praxisnähe. Bei aufwendigeren energetischen Modernisierungen steht der Vermieter jedoch wie bisher vor fast unüberwindbaren bürokratischen Hürden“, erläutert Haus &amp; Grund-Jurist Kai Warnecke. 
 
Im zu entscheidenden Fall beabsichtigte der Vermieter, Balkone an ein Mehrfamilienhaus anzubringen. Er beanspruchte von den betroffenen Mietern die Duldung. In der Modernisierungsankündigung beschrieb der Vermieter in Stichworten die geplanten Baumaßnahmen an der Außenwand und in der Wohnung, kündigte das Datum des Baubeginns, die geplante Dauer der Baumaßnahmen sowie die Höhe der voraussichtlichen Mieterhöhung schriftlich an. Der BGH entschied, dass diese Angaben den Anforderungen einer Modernisierungsankündigung genügen. Ergebnis: Die Mieter müssen die Baumaßnahmen dulden. 
 ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Ist die Energiewende bereits am Ende?]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_896.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund: Hauseigentümer sind verunsichert]]></description><pubDate>Thu, 22 Sep 2011 12:26:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Haus &amp; Grund: Hauseigentümer sind verunsichert </strong><br>

„Die von der Bundesregierung vor einem Jahr eingeleitete Energiewende ist möglicherweise bereits an ihrem Ende angelangt“, erklärte Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann heute in Berlin. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die jüngste Förderstatistik der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Danach hat die KfW von Januar bis Juni dieses Jahres im Programm „Energieeffizient sanieren“ 62 Prozent weniger Geld für Förderkredite ausgegeben als im gleichen Vorjahreszeitraum. Kornemann: „Dieser dramatische Einbruch lässt darauf schließen, dass die Hauseigentümer derzeit sehr verunsichert sind. Wir benötigen langfristig gültige Anreize, damit die Eigentümer ihre Investitionsentscheidungen sicher planen können. Nur wenn die Bundesregierung jetzt die Weichen stellt, werden die Hauseigentümer ihren Beitrag zur Energiewende leisten können.“ 

Laut Kornemann sind drei Punkte zentral, damit der Wohngebäudebestand wie von der Bundesregierung gewünscht saniert werden kann: 

<ul>
    <li>steuerliche Anreize </li>
    <li>langfristig verlässliche Förderungen durch die KfW und eine </li>
    <li>Reform des Mietrechts </li>
</ul>

„Wenn die Bundesregierung diese drei Punkte zeitnah umsetzt, besteht für die privaten Hauseigentümer eine Chance, energetische Sanierungen durchzuführen, die sich auch rechnen. Außerordentlich schädlich wären hingegen jegliche Verschärfungen ordnungsrechtlicher Vorgaben“, warnte Kornemann. 
]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Vorsicht beim Austausch der Zentralheizung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_895.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[BGH: Heizkörper können Sondereigentum sein]]></description><pubDate>Thu, 15 Sep 2011 11:54:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>BGH: Heizkörper können Sondereigentum sein </strong><br>

Bevor in einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Zentralheizung ausgetauscht wird, sollten die Eigentümer einen Blick in die Teilungserklärung werfen. Sofern die Heizkörper und Anschlussleitungen im Sondereigentum stehen und sie im Rahmen der Heizungsmodernisierung ebenfalls ausgetauscht werden müssen, kann dies nur mit Zustimmung der jeweiligen Eigentümer erfolgen. Auf dieses Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. V ZR 176/10) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund in Berlin hin. 

Der BGH urteilte, dass Wohnungseigentümern, deren Heizkörper im Sondereigentum stehen, bei einer Gesamterneuerung der Zentralheizung eine angemessene Zeit zur Umstellung der Heizkörper und Anschlussleitungen gewährt werden muss. Wenn auch nach Ablauf dieser Frist die Heizungskörper nicht mehr mit der erneuerten Heizungsanlage kompatibel sind, können sie von dieser abgetrennt werden. 

Der Fall: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft beschloss, die alte Heizungsanlage inklusive der Leitungen zu erneuern. Die Gemeinschaft einigte sich auf eine Sonderumlage, die sie in Beträge für das Gemeinschaftseigentum und für das Sondereigentum untergliederte. Hintergrund hierfür war, dass in der Teilungserklärung die „Vor- und Rücklaufleitungen und die Heizkörper der Zentralheizung von den Anschlussstellen an die gemeinsame Steig- bzw. Fallleitung“ dem Sondereigentum zugeordnet waren. Der BGH entschied, dass der Beschluss hinsichtlich der Sonderumlage für die Heizkörper und der dazugehörigen Anschlussleitungen nichtig ist. Die Erneuerung dieser Anlagenteile sei nicht Aufgabe der Gemeinschaft. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Kein Steuerbonus für Essenslieferung]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_894.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Ort der Zubereitung ist entscheidend]]></description><pubDate>Fri, 09 Sep 2011 13:08:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Ort der Zubereitung ist entscheidend </strong><br>

Die Lieferung von Essen an private Haushalte durch ein Unternehmen ist keine haushaltsnahe Dienstleistung. Daher kann ein entsprechender Steuerbonus nicht in Anspruch genommen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster hervor (Urteil vom 15. Juli 2011, Az. 14 K 1226/10 E), auf die Haus &amp; Grund Deutschland hinweist. 

Der Fall: Ein älteres Ehepaar hatte in seiner Einkommensteuererklärung Aufwendungen für gelieferte Mahlzeiten in Höhe von knapp 1.900 Euro als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht. Dies lehnte das Finanzamt ab. Die Anerkennung der Kosten für die Mahlzeitenlieferung als Aufwendung nach § 35a Einkommensteuergesetz scheitere daran, dass die Zubereitung der Mahlzeiten nicht im Haushalt der Kläger erfolgt sei. 

Das Finanzgericht gab der Behörde Recht. Der Steuerbonus könne nur in Anspruch genommen werden, wenn eine Dienstleistung im Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt oder erbracht werde. Im vorliegenden Fall sei die Mahlzeitenlieferung und Zubereitung zwar eine typischerweise im Haushalt anfallende Arbeit, allerdings werde sie in diesem Fall nicht im Haushalt des klagenden Ehepaares, sondern im liefernden Unternehmen erbracht. 
]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Architekt muss Bautagebuch führen]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_890.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Honorarkürzung bei Pflichtverletzung]]></description><pubDate>Thu, 01 Sep 2011 12:11:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Honorarkürzung bei Pflichtverletzung </strong><br>

Ein Architekt muss ein Bautagebuch führen, wenn er sich vertraglich zur Überwachung des Bauvorhabens verpflichtet hat. Auf dieses Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Az. VII ZR 65/10) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund Deutschland hin. Kommt der Architekt dieser Pflicht nicht nach, kann der Bauherr das Architektenhonorar mindern. 

Im vorliegenden Fall hatten der Bauherr und der Architekt vereinbart, dass für Inhalt und Umfang der vom Architekten geschuldeten Leistungen das Leistungsbild des § 15 Abs.2 HOAI gelten soll. In dieser Vereinbarung erkannte der BGH die Verpflichtung des Architekten zum Führen eines Bautagebuches, weil dies zum Leistungsbild der Objektüberwachung (Leistungsphase acht) gehöre. Die Dokumentation im Rahmen eines Bautagebuches sei insbesondere bei Störungen des Bauablaufs oder Auseinandersetzungen mit anderen Baubeteiligten von großer Bedeutung. Das Dokumentationsinteresse des Bauherrn bestehe nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei Bauten im Bestand, also bei Modernisierungsmaßnahmen, Instandsetzungen und Ausbau. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Mieter müssen verlorene Schlüssel ersetzen ]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_889.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Auf richtigen Versicherungsschutz achten]]></description><pubDate>Fri, 26 Aug 2011 10:53:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Auf richtigen Versicherungsschutz achten </strong><br>

Mieter sind grundsätzlich verpflichtet, verlorene Wohnungsschlüssel zu ersetzen. Dies kann unter Umständen sehr teuer sein. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund Deutschland rät darauf zu achten, dass die Privat-Haftpflichtversicherung einen Schlüsselverlust in ausreichender Höhe abdeckt. 

Gerade wenn Mieter in Mehrfamilienhäusern ihren Schlüssel verlieren, ist es in der Regel notwendig, die komplette Schließanlage des Hauses auszutauschen. Nach einem Schlüsselverlust haben auch die übrigen Mieter des Hauses einen Anspruch darauf, dass sich kein Unbefugter mit dem verlorenen oder gestohlenen Schlüssel Zutritt in das Haus verschafft. Wer keinen entsprechenden Versicherungsschutz hat, muss die Kosten selbst tragen. 

Einen kostengünstigen Ersatzschlüssel herstellen zu lassen, kommt nur in Ausnahmen in Betracht. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn sicher ist, dass durch den Verlust des Schlüssels die Sicherheitsinteressen der übrigen Hausbewohner nicht beeinträchtigt sind. Hat der Mieter beispielsweise den Schlüssel nachweislich ins Meer fallen lassen und liegt dieser jetzt in 1.000 Meter Tiefe auf dem Meeresgrund, so ist die Zuordnung zu einer bestimmten Wohnung nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Bis Jahresende müssen oberste Geschossdecken gedämmt werden]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_888.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund: Viele Hauseigentümer nicht betroffen]]></description><pubDate>Wed, 24 Aug 2011 13:15:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Haus &amp; Grund: Viele Hauseigentümer nicht betroffen</strong><br> 
 
Berlin, 24. August 2011. Laut Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 müssen bis zum 31. Dezember 2011 begehbare, bisher ungedämmte oberste Geschossdecken oder alternativ die Dachschrägen gedämmt werden. Aufgrund neuester offizieller EnEV-Auslegungen sind jedoch viele Hauseigentümer von dieser Regelung nicht betroffen. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund Deutschland hin. Nach diesen neuen Auslegungen gelten folgende Decken bereits als gedämmt: alle massiven Deckenkonstruktionen, die seit 1969 errichtet wurden, sowie sämtliche Holzbalkendecken aller Baualtersklassen. 
 
<strong>Weitere Ausnahmen: </strong><br>
<ul>
    <li>Für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern besteht die Dämmpflicht nicht, wenn sie ihre Häuser am 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben. Im Falle eines Eigentümerwechsels hat der neue Eigentümer zwei Jahre Zeit, der Pflicht nachzukommen. </li>
    <li>Die Dämmpflicht gilt nicht, wenn die erforderlichen Aufwendungen nicht durch die Energieeinsparung innerhalb einer angemessenen Frist erwirtschaftet werden können. Es obliegt den jeweiligen Baurechtsbehörden, die Angemessenheit der Amortisationsfristen zu bemessen. Die Fristen sollten jedoch deutlich kürzer bemessen sein als die technische Lebensdauer der betroffenen Bauteile. </li>
</ul>
 
<strong>Hinweis für Vermieter:</strong><br> Die geforderten Maßnahmen zur Dämmung der obersten Geschossdecke berechtigen zu einer Modernisierungsmieterhöhung. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Sonnenschutz für Haus und Wohnung]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_887.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Regelmäßig zur kühlen Tageszeit lüften]]></description><pubDate>Thu, 18 Aug 2011 11:12:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Regelmäßig zur kühlen Tageszeit lüften</strong><br> 

Wenn die Sonne in den kommenden Tagen für hochsommerliche Temperaturen sorgt, sollten Haus und Wohnung frühmorgens oder spät am Abend gelüftet werden, rät die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund. Nur dann kann die warme Luft in den Wohnräumen der kühleren Außenluft weichen. Der Luftaustausch erfolgt dabei umso schneller, je größer die Lüftungsöffnung ist. Auch im Sommer gilt die Regel: Fenster für einige Minuten vollständig öffnen, statt über einen längeren Zeitraum auf kipp stellen. 

Laut Haus &amp; Grund sind außenliegende Jalousien, Markisen oder Rollos sinnvoll, um die Sonne erst gar nicht ins Innere des Hauses eindringen zu lassen. Jalousien und Rollos sollten an heißen Tagen ganztägig heruntergelassen werden. Wer dagegen lediglich die Gardinen zuzieht, verringert die Wärmeeinstrahlung nur geringfügig. 

Langfristig stellt eine begrünte Fassade einen ökologischen und preiswerten Sonnenschutz dar. Die Grünpflanzen halten einen Teil der Sonneneinstrahlung ab und verbessern durch Verdunstung das Kleinklima. Hier eignen sich besonders Efeu oder wilder Wein. Die Pflanzen benötigen einige Jahre, bis die gesamte Fassade bedeckt ist, und bedürfen einer gewissen Pflege. 

]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Neue Pflicht: Vermieter müssen Anlagen zur Warmwasserbereitung überprüfen]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_886.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Ab 1. November 2011 gilt eine neue Trinkwasserverordnung]]></description><pubDate>Tue, 09 Aug 2011 10:43:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Ab 1. November 2011 gilt eine neue Trinkwasserverordnung </strong><br>

Am 1. November 2011 tritt die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Für Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit einer zentralen Anlage zur Bereitung von Warmwasser bedeutet dies, dass das Wasser in solchen Anlagen jährlich auf Legionellen untersucht werden muss. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund hin. Die Untersuchung koste bei einem Haus mit acht Parteien voraussichtlich etwa 200 Euro pro Jahr. Als Teil der Betriebskosten könnten diese Aufwendungen grundsätzlich auf die Mieter umgelegt werden. 

Nach Angaben von Haus &amp; Grund sind Vermieter zunächst verpflichtet, die Existenz vorhandener Wasserverteilungssysteme gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Die Inbetriebnahme einer solchen Wasserverteilungsanlage sollte dem Amt ebenso angezeigt werden wie bauliche oder betriebstechnische Änderungen an der Anlage. An Wasserverteilungssystemen, die eine Mindestgröße von 400 Liter aufweisen, müssten einmal jährlich an mehreren repräsentativen Stellen Wasserproben entnommen und diese dann auf Legionellen untersucht werden. Nur registrierte Unternehmen seien befugt, solche Untersuchungen durchzuführen. Entsprechende Listen werden die Landesgesundheitsministerien bereitstellen. Nach Abschluss der Untersuchung sollten die Ergebnisse innerhalb von zwei Wochen dem zuständigen Gesundheitsamt mitgeteilt werden. Die Originale der Prüfberichte müsse der Eigentümer zehn Jahre verwahren. 

Hintergrund: Gesundheitsexperten vermuten, dass viele, teilweise auch tödlich verlaufende Lungenentzündungen auf eine nicht erkannte Infektion mit Legionellen zurückzuführen sind. Da Legionellen nur in warmem Wasser vorkommen und durch Einatmen übertragen werden, stehen insbesondere Warmwasserbereitungsanlagen in Mehrfamilienhäusern als Brutstätte der Bakterien unter Verdacht. So können beispielsweise beim Duschen mit dem zerstäubten Trinkwasser Legionellen eingeatmet werden. Ein Beweis dieser These ist jedoch noch nicht erbracht. Dennoch ordnet das Gesundheitsministerium eine verschärfte Kontrolle und Überprüfungen der Warmwasserbereitungsanlagen an, um die Bewohner vor dieser potenziellen Gefahr zu schützen. 
]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item></channel></rss>
