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Pressemitteilung vom 19.05.2010
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BGH: Mieterhöhung durch Gutachten über vergleichbare Wohnungen möglich

Vermietern bleiben unnötige Kosten erspart

 

Möchte ein Vermieter die Miete für eine Wohnung entsprechend der örtlichen Vergleichsmiete anheben, ist die Vorlage eines Gutachtens über eine vergleichbare Wohnung ausreichend. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Az. VIII ZR 122/09) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. „Das Urteil entlastet Vermieter, die zum Beispiel mehrere vergleichbare Wohnungen anbieten. Sie benötigen jetzt nur für eine Wohnung ein Sachverständigengutachten“, kommentiert Haus & Grund-Rechtsexperte Gerold Happ.

 

In dem zu entscheidenden Fall hatte die Mieterin einer Wohnung dem Mieterhöhungsverlangen von 54,65 Euro monatlich ihrer Vermieterin nicht zugestimmt. Sie meinte, das dem Mieterhöhungsverlangen beigefügte Gutachten sei mangelhaft. Das Gutachten bezog sich nicht unmittelbar auf die Wohnung der Mieterin, sondern auf vergleichbare Wohnungen, die ähnlich groß und ähnlich ausgestattet waren. Der BGH urteilte nun, dass es einem Mieter auch mit Hilfe eines sogenannten Typengutachtens möglich sei, die Berechtigung des Erhöhungsverlangens zu prüfen. Happ: „Das ist ein schlechtes Urteil für Gutachter, aber ein gutes für Vermieter.“

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