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Pressemitteilung vom 19.08.2009
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Kauf und Verkauf von Grundstücken durch eine GbR erleichtert

Jeder Gesellschafter muss ins Grundbuch eingetragen werden

Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) wird ab sofort der Kauf und Verkauf von Grundstücken erleichtert. Auf eine entsprechende Gesetzesänderung weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. Wenn eine GbR Grundstückseigentümerin ist, müssen ab sofort die Gesellschafter der GbR im Grundbuch eingetragen werden. Dies gilt auch bei einem Wechsel der Gesellschafter. So kann dem Grundbuch immer entnommen werden, welche Personen über die Grundstücksrechte einer GbR verfügen.

 

Nach Angaben von Haus & Grund wurde diese Gesetzesänderung aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Dezember 2008 notwendig: Bisher musste die GbR immer selbst als Grundeigentümerin ins Grundbuch eingetragen werden. Die Aufzählung der Gesellschafter im Grundbuch hatte nur eine beschreibende Funktion. Als Folge dieser Regelung konnte beim Verkauf von Grundstücken einer GbR nicht mehr ohne weiteres nachgewiesen werden, wer zum Verkauf berechtigt war. Die für einen Erwerb von Grundstücken notwendigen Eintragungen in die Grundbücher konnten nicht erfolgen. Als Konsequenz kam der Kauf und Verkauf von Grundstücken durch GbR in der Vergangenheit zum Erliegen.

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