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Pressemitteilung vom 18.06.2009
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Sanierungshemmnisse beseitigen, Wirtschaftlichkeitsgebot beachten!

Private Eigentümer fordern aktive Wohnungsmarktpolitik

 

Dauerhaft verlässliche Rahmenbedingungen für die private Wohnungswirtschaft haben heute die Delegierten auf dem 123. Zentralverbandstag der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland in Berlin gefordert. Die Politik müsse in der kommenden Wahlperiode des Deutschen Bundestages „den Anforderungen des Wohnungsmarktes insbesondere im Bereich der Klima- und Energiepolitik gerecht werden“, heißt es in der einstimmig verabschiedeten Resolution.

 

Zu den Forderungen im Einzelnen:

 

  • Mietrecht: Der Abbau von Sanierungshindernissen im Mietrecht ist dringend erforderlich. Nur so kann das Regelwerk praktikabler gestaltet und für Mieter und Vermieter neue Rechtssicherheit geschaffen werden. Die notwendigen Mietrechtsänderungen müssen das Investor-Nutzer-Dilemma auflösen, denn bisher trägt allein der Vermieter die Sanierungskosten, während der Mieter den Nutzen durch geringere Energiekosten hat.

 

  • Klima- und Energiepolitik: Anforderungen an das energetische Niveau von Bestandsgebäuden müssen das Wirtschaftlichkeitsgebot berücksichtigen. Dies gilt im Besonderen mit Blick auf vermietende Eigentümer.
    Weitere Verschärfungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen so lange zurückgestellt werden, bis aus der Anwendungspraxis der EnEV 2009 sowohl wirtschaftliche als auch technische Erfahrungen vorliegen.

 

  • Steuerrecht: Die Erbschaft- und Schenkungsteuer sollte ersatzlos abgeschafft werden, denn auch die seit Anfang 2009 gültige Erbschaftsteuer verstößt gegen die Verfassung. Die Benachteiligung naher Verwandter, wie Geschwister, Nichten und Neffen, führt zu einer verfassungsrechtlich nicht hinnehmbaren Reduzierung des Familienbegriffs auf die Kernfamilie.
    Die Grundsteuer ist eine Substanzsteuer, d. h., sie kann höher sein als die Nettoerträge und die realen Wertsteigerungen. Jüngste Einschränkungen beim gesetzlichen Grundsteuererlass für Vermieter verschärfen diese Gefahr. Der Grundsteuererlass ist daher wieder in der vor dem Jahressteuergesetz 2009 geltenden Form zu beschließen.

 

Den vollständigen Text der Resolution von Haus & Grund Deutschland finden Sie hier.

 

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