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Pressemitteilung vom 18.02.2009
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BSI gegen weiter zunehmende Klimaschutz-Bürokratie

Stellungnahme zum EU-Richtlinienentwurf zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vorgelegt

BSI Logo für PMMit großer Sorge sieht die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Pläne der Europäischen Union, Gebäude oder Gebäudeteile von Anreizen für die Renovierung auszuschließen, sofern diese Mindestanforderungen an die Energieeffizienz nicht erfüllen. "Damit würde Energieeffizienz zum Hauptkriterium der Förderung, was den vielfältigen Ansprüchen an Wohnungen nicht gerecht wird. Eine Unterstützung, zum Beispiel zum Anbau von Aufzügen oder für den barrierearmen Umbau, wäre nicht mehr möglich", kritisierte der Vorsitzende der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft und Präsident der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland, Rolf Kornemann, den vom Europäischen Parlament und vom EU-Rat vorgelegten Entwurf für die Novelle der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.

Ebenso kritisch seien Vorschläge zu verpflichtenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die Modernisierungsempfehlungen sowie zur Veröffentlichung von Energiekennwerten in Vermietungsanzeigen zu sehen. Zusammen mit dem geplanten Wegfall des Satzes "Der Energieausweis dient nur der Information" würden hier erhebliche Rechtsrisiken für die Vermieter entstehen.

Das Europäische Parlament und der Rat versuchen darüber hinaus, mit ihrem Richtlinienentwurf ein völlig überdimensioniertes doppeltes Kontrollsystem für Energieausweise und Heizungsinspektionen einzuführen. "Es ergibt keinen Sinn, dass einerseits die Ersteller von Energieausweisen und Inspektionsberichten zertifiziert werden sollen und andererseits die durch die zertifizierten Aussteller erstellten Ausweise und Berichte erneut kontrolliert werden sollen", kritisierte Kornemann. Dies führe nur zu noch mehr überflüssiger Bürokratie und höheren Kosten, die die EU selbst mit acht Milliarden Euro beziffert. Vorstellbar sei dagegen eine kostenfreie Listung der Ersteller von Energieausweisen, die entsprechend der Energieeinsparverordnung berechtigt sind, die Ausweise zu erstellen.

Die BSI begrüßt die im Richtlinienentwurf vorgesehene Beibehaltung der Wahlfreiheit für bedarfs- und verbrauchsabhängige Energieausweise. "Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft hat in den vergangenen Jahren eine große Anzahl Energieverbrauchsausweise erstellt und aus diesen Verbrauchsdaten wesentliche Erkenntnisse zum Energieverbrauch in Gebäuden gewonnen. Verbrauchsausweise sind für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft ein wichtiges Instrument für Benchmarking und Monitoring", sagte der BSI-Vorsitzende. Man dürfe den Energieausweis aber nicht mit einer Energieberatung verwechseln, die im Vorfeld einer geplanten Investition durchgeführt wird. Ein Energieausweis diene lediglich der allgemeinen Information und dem überschlägigen Vergleich zwischen Gebäuden und dürfe deshalb nicht überflüssig kompliziert und teuer gemacht werden.

Weitere Informationen finden Sie in der ausführlichen Stellungnahme, die unter www.bsi-web.de zur Verfügung steht.

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Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft vertritt bundesweit und auf europäischer Ebene die Interessen von acht immobilienwirtschaftlichen Spitzenverbänden. BFW, GdW, Haus & Grund, IVD, DDIV und BFW Bundesfachverband bewirtschaften rund 17 Mio. Wohneinheiten und verwalten weitere rd. 3,7 Mio. Wohn- und Gewerbeeinheiten. Der vdp steht für über die Hälfte der gewerblichen und fast ein Viertel der Wohnimmobilien-Finanzierung, der VGF für mehr als zwei Drittel des Marktes der Anbieter geschlossener Fonds. Weitere Informationen über die BSI finden Sie im Internet unter www.bsi-web.de.
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