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Pressemitteilung vom 14.01.2009
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Nachträgliche Endrenovierungsvereinbarung wirksam

BGH-Entscheidung zugunsten von Vermietern

 

TapezierenEine nach Vertragsschluss vereinbarte Endrenovierung ist wirksam, auch wenn die im Mietvertrag enthaltene Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist. Auf diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14. Januar 2009 (Az.: VIII ZR 71/08) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin.

 

Im zugrunde liegenden Fall war die im Jahr 2000 im Mietvertrag vereinbarte Schönheitsreparaturklausel durch die Rechtsprechung des BGH unwirksam geworden. Bei Einzug vereinbarten Vermieter und Mieter, dass der Mieter die Wohnung im renovierten Zustand zurückzugeben habe. Daran fühlte sich der Mieter später nicht mehr gebunden. Zu Unrecht, wie der BGH entschied. Diese Vereinbarung sei unabhängig von der des Mietvertrages wirksam.

 

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